Autor: Smartweigh–Mehrkopfwaage
Die Verpackungsmaschine mit Beutelzuführung besteht hauptsächlich aus einer automatischen Verpackungsmaschine mit Beutelzuführung und einer Schneckenwaage. Diese Maschine verfügt über ein breites Verpackungsspektrum und kann Flüssigkeiten, Pulver, Granulat und feste Materialien verpacken. Es müssen lediglich je nach Material unterschiedliche Dosierungen und Befüllungen gewählt werden. Ausrüstung. Die Beutelzuführungsverpackungsmaschine kann die Verpackungsbeutelspezifikationen schnell ersetzen. Die Breite der automatischen Beutelzuführung lässt sich einfach und schnell über den Einstellgriff verstellen; Die Abfüllung erfolgt und die Heißsiegelausrüstung verschließt nicht, wodurch eine Verschwendung von Verpackungsmaterialien und Rohstoffen vermieden wird. Im Vergleich zur alten Version der „Technischen Anforderungen für Umweltkennzeichnungsprodukte und Verpackungsprodukte“ (HJ/T209-2005) umfassen die wichtigsten Änderungen in der neuen Version der Spezifikation: Anpassung des Namens und des Anwendungsbereichs der Spezifikation; Hinzufügen von Anforderungen an Rohstoffe und Produktionsprozesse; Anpassung des Abbaus abbaubarer Produkte an die Anforderungen des Ziels; die originale, einfach zu recycelnde Verpackung wurde gestrichen; Erhöhung des Gehalts an biobasierten Materialien und der Verbrennungsanforderungen für nicht abbaubare Produkte; erhöhte Anforderungen an Schwermetalle in Produkten; angepasste Produktkennzeichnungs- und Lagerungsanforderungen.
Zu den spezifischen technischen Inhalten gehören: 5.1 Anforderungen an Rohstoffe und Produktionsprozess 5.1.1 Keine duroplastischen Kunststoffe und Schaumstoffe als Rohstoffe verwenden. 5.1.2 Bei der Herstellung des Produkts werden keine Azofarbstoffe verwendet. 5.1.3 Im Produktionsprozess des Produkts werden keine in GB/T21928-2008 spezifizierten Phthalat-Weichmacher zugesetzt.
5.1.4 Der Tiefdruckprozess des Produkts sollte den Anforderungen von HJ2539 entsprechen. 5.2 Produktanforderungen 5.2.1 Die vier Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom und seine Verbindungen, polybromierte Biphenyle, polybromierte Diphenylether und Lösungsmittelrückstände im Produkt sollten die Anforderungen von GB/T10004 erfüllen. 5.2.2 Abbaubare Kunststoffverpackungen sollten die Anforderungen an die Abbaufunktion in GB/T20197-2006 erfüllen.
5.2.3 Der Biokohlenstoffgehalt in nicht abbaubaren Kunststoffverpackungen sollte mehr als 20 % betragen und die Emission schädlicher Substanzen im Abgas während der Verbrennung sollte den Anforderungen in 5.2.8 von QB/T4012-2010 entsprechen. 5.2.4 Der Gehalt an Vinylchloridmonomer in Polyvinylchlorid (PVC)-Produkten sollte den Anforderungen von GB9681 entsprechen, und der Gehalt an Styrolmonomer in Polystyrolprodukten sollte den Anforderungen von GB9692 entsprechen.
Autor: Smartweigh–Hersteller von Mehrkopfwaagen
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